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Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023

04.10.2023
Nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl!

Am 08.10.2023 findet die Landtags- und Bezirkswahl statt. Hierfür können Sie Briefwahlunterlagen beantragen.

Wie kann ich die Briefwahl beantragen?
Sie können die Briefwahlunterlagen persönlich oder online über die Gemeindehomepage (www.niedernberg.de über den Button „Briefwahl beantragen“ oder alternativ über Gemeinde & Bürger/Wahlen) beantragen. Alternativ können Sie auch den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte nutzen. Diesen können Sie ausgefüllt und unterschrieben wieder im Rathaus (Hauptstr. 54, 63843 Niedernberg) einwerfen. Stellen Sie den Antrag für eine andere Person, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht. In diesem Fall ist der Antrag nur persönlich oder schriftlich (per Wahlbenachrichtigungskarte oder Brief) möglich, jedoch nicht elektronisch!

Wohin werden die Briefwahlunterlagen versandt?
Wir versenden Ihre Briefwahlunterlagen an Ihre Wohnanschrift; auf Ihren Antrag hin können die Unterlagen auch an eine andere Anschrift versandt werden. Auch gibt es die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen persönlich bei uns abzuholen, dann haben Sie die Möglichkeit direkt zu wählen und die Unterlagen wieder abzugeben.

Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen beantragt werden?
Die letzte Möglichkeit ist am Freitag, den 06.10.2023, bis 15:00 Uhr. An diesem Tag ist für diesen Zweck das Rathaus bis 15 Uhr besetzt, so dass hier nochmal jeder vorbeikommen und Briefwahlunterlagen beantragen kann. Später eingehende Anträge können nicht mehr bearbeitet werden.

Die online-Beantragung über die Gemeindehomepage ist nur bis 05.10.2023 möglich.

Bis wann müssen die Wahlbriefe wieder zurückgesendet werden?
Die Rücksendung der Wahlbriefe muss bis spätestens Sonntag, den 08.10.2023 18:00 Uhr erfolgt sein. Sie können bis dahin im Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden.

Noch Fragen?
Gerne können Sie sich bei Fragen zur Landtags- und Bezirkswahl an die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung wenden. Diese helfen Ihnen gerne weiter! Auch können wir Ihnen gerne persönlich die notwendigen Schritte zu einer gültigen Stimmabgabe erläutern.

Kategorien: Gemeinde & Bürger - Wahlen, Gemeinde & Bürger

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