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06.11.2019
Bei den Ausschüssen der Gemeinde unterscheidet man zwischen allgemeinen und besonderen Ausschüssen.
Die allgemeinen Ausschüsse unterteilen sich in vorberatende und beschließende Ausschüsse. Zu den besonderen Ausschüssen zählen der Werkausschuss, der Ferienausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss. Einen Werkausschuss und einen Ferienausschuss gibt es in Niedernberg nicht
Allgemeine Ausschüsse
Vorberatende Ausschüsse
Die vorberatenden Ausschüsse bereiten die Entscheidungen des Gemeinderats vor, die ihnen vom Gemeinderat übertragen wurden, d. h. sie entscheiden nicht endgültig. Ihre Beschlüsse sind vielmehr Empfehlungen, Anregungen oder Vorschläge.
Beschließende Ausschüsse
Die beschließenden Ausschüsse entscheiden „final“ anstelle des Gemeinderats in den Angelegenheiten, die ihnen der Gemeinderat übertragen hat. Die Beschlüsse sind dann wie Gemeinderatsbeschlüsse zu sehen.
Bei den beschließenden Ausschüssen gibt es zwei Einschränkungen:
Übertragungsverbot:
Einige Angelegenheiten, wie z. B. der Erlass von Satzungen oder die Beschlussfassung der Haushaltssatzung, dürfen nicht auf beschließende Ausschüsse übertragen werden. Diese Entscheidungen trifft allein der Gemeinderat.
Reklamationsrecht:
Die Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse dürfen eine Woche lang nicht vollzogen werden, d. h. sie liegen eine Woche „auf Eis“. Innerhalb von einer Woche können der erste Bürgermeister, sein Stellvertreter im Ausschuss, ein Drittel der stimmberechtigten Ausschussmitglieder oder ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder von ihrem Reklamationsrecht Gebrauch machen.
→ Wenn der Beschluss noch nicht vollzogen wurde hat der Gemeinderat das Recht Ausschussbeschlüsse aufzuheben oder zu ändern.
Besondere Ausschüsse
Rechnungsprüfungsausschuss
Die Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschuss ist es, die örtliche Rechnungsprüfung durchzuführen. Hierbei gibt es drei Besonderheiten zu den allgemeinen Ausschüssen:
In Niedernberg gibt es zudem noch einen Bau- und Umweltausschuss*, einen Haupt- und Finanzausschuss*, sowie einen Sozialausschuss*.
Zusammensetzung
Die Zusammensetzung der Ausschüsse regelt der Gemeinderat in der Geschäftsordnung*. Dazu gehört:
Die Festlegung der Mitgliederanzahl, die in den verschiedenen Ausschüssen unterschiedlich sein kann.
* Diese Begriffe werden in einem anderen Artikel dieser Serie erläutert.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
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