Niedernberg Niedernberg

Amtliche Bekanntmachung

02.08.2023
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.07.2023 eine Gebührensatzung zur Satzung für die Benutzung des Niedernberger Grillplatzes beschlossen. Nachstehend geben wir die ausgefertigte Satzung in ihrem vollen Wortlaut amtlich bekannt:

Gebührensatzung zur
Satzung für die Benutzung des Niedernberger Grillplatzes

Aufgrund des Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 6 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBl. S. 91) erlässt die Gemeinde Niedernberg folgende Gebührensatzung zur Benutzungssatzung:

§ 1 Gebührenerhebung
Die Gemeinde erhebt für die Benutzung des Grillplatzes im Sinne der „Satzung für die Benutzung des Niedernberger Grillplatzes“ Nutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung.

§ 2 Nutzungsgebühr

  1. Die Nutzungsgebühr wird gestaffelt erhoben.
    Sie beträgt für die Nutzung an einem Tag
    für Niedernberger Einwohner, Firmen, Vereine und Institutionen                        30,00 €
    und für auswärtige Nutzer                                                                                   60,00 €
  2. Die Gebühr für das Grillholz beträgt                                               je ½ Ster      41,00 €

§ 3 Kaution
Mindestens zwei Wochen vor Nutzung des Grillplatzes muss eine Kaution in Höhe von 200,00 € bei der Gemeinde Niedernberg hinterlegt werden. Diese Kaution wird bei ordnungsgemäßer Übergabe des Grillplatzes zurückerstattet.

§ 4 Entstehen der Gebührenschuld
Die Gebührenschuld entsteht mit Reservierung des Grillplatzes.

§ 5 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist, wer bei der Gemeindeverwaltung die Reservierung des Grillplatzes vorgenommen hat.

§ 6 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung
1Die Gebühr wird zwei Wochen vor Nutzung fällig. 2Sie ist unaufgefordert an die Gemeinde Niedernberg zu überweisen.

§ 7 Gebührenrückerstattung
1Bei Absage oder Nichteinhalten eines bestätigten Termins besteht kein Anspruch auf Gebührenrückerstattung bzw. Gebührenerlass. 2Wurde die Gebühr noch nicht entrichtet, bleibt sie weiterhin fällig.

§ 8 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung für die Gebührensatzung zur Benutzungssatzung des Grillplatzes der Gemeinde Niedernberg tritt am 01.09.2023 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung zur Benutzungssatzung des Grillplatzes der Gemeinde Niedernberg vom 04.12.2008 außer Kraft.

Niedernberg, 26.07.2023
Gemeinde Niedernberg


Jürgen Reinhard
Erster Bürgermeister

Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Gemeinde & Bürger

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