Gemäß § 3 des Baugesetzbuches ist die Beteiligung bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu beteiligen. Eine Information hierüber erfolgt im Amtsblatt. Die Pläne können im Rathaus und an dieser Stelle eingesehen werden. Weitere Informationen über das Verfahren können Sie den Sitzungen des Gemeinderates bzw. seiner Ausschüsse entnehmen.