12.03.2025
Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes „Altbaugebiet I + II“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die Änderung des Bebauungsplanes „Altbaugebiet I + II“
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat in seiner Sitzung vom 10.12.2024 die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 3 BauGB für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Altbaugebiet I + II“ Nr. 11.14 beschlossen. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Die vom Büro PlanerFM GbR ausgearbeitete und vom Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 25.02.2025 gebilligte Planung (Planentwurf mit Begründung vom 25.02.2025) wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
vom 24.03.2025 bis einschließlich 25.04.2025 im Rathaus der Gemeinde Niedernberg, Hauptstraße 54, 63843 Niedernberg, Zimmer OG03 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Altbaugebiet I + II“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Neuaufstellung des Bebauungsplans „Altbaugebiet I + II“ nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen finden Sie hier: Entwurf Bebauungsplan, Entwurf Begründung, Entwurf Flächennutzungsplan
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderabgaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gemeinde Niedernberg
Niedernberg, 10.03.2025
Ralf Sendelbach
Erster Bürgermeister
Kategorien: Gemeinde & Bürger - Bauleitverfahren, Gemeinde & Bürger