Grundgebühr
Die monatliche Grundgebühr (vom 01.09. bis 31.08.) teilt sich wie Folgt auf:
Betreuung | bis 14:30 Uhr | bis 15:30 Uhr | bis 16:30 Uhr |
an 1 bis 2 Tagen | 20,00 Euro | 25,00 Euro | 30,00 Euro |
an 3 bis 5 Tagen | 40,00 Euro | 50,00 Euro | 60,00 Euro |
Das zweite Kind einer Familie zahlt 75 %, jedes weitere Kind zahlt 50 % der Grundgebühr.
Die Gebühr ist auch bei krankheits- und urlaubsbedingten Fehlzeiten sowie Schließzeiten zu entrichten.
Mittagessen
4,50 Euro je Mahlzeit
Kann die gebuchte Mahlzeit aufgrund von Krankheit o. ä. nicht eingenommen werden, ist die Gebühr dennoch zu entrichten.
Ferienbetreuung
Die wöchentliche Gebühr errechnet sich wie Folgt:
07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Anzahl der Ferienbetreuungstage in der gebuchten Woche mal 10 Euro
07:30 Uhr bis 16:30 Uhr Anzahl der Ferienbetreuungstage in der gebuchten Woche mal 15 Euro
Für auswärtige Kinder wird die doppelte Gebühr festgesetzt.
Die Gebühr ist auch bei krankheits- und urlaubsbedingten Fehlzeiten zu entrichten.
Abbuchung
Die Abbuchung erfolgt zum 15. des Monats, diese beinhaltet:
- Grundgebühr des laufenden Monats
- Mittagessen- und Ferienbetreuungsgebühren für zurückliegenden Monat
Rechnung
Bei Änderungen (z. B. Mittagessen) erfolgt eine monatliche Rechnung. Eine separate Aufstellung für die Steuererklärung gibt es nicht.