verkehrsrechtliche Anordungen und Sperrung
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Kathrin Hock Standesbeamtin | 06028/9744-17 | 06028/9744-25 | Zimmer EG 04 | standesamt@niedernberg.de |
Bemerkungen
Wer öffentliche Wege, Straßen oder Plätze nicht gemeingebräuchlich nutzt (nicht nur zum Gehen, Fahren oder Parken), sondern dort für ein Bauvorhaben den Boden aufgraben, etwas lagern oder aufstellen oder im Luftraum eine Strom- oder Wasserleitung führen möchte, braucht dazu zwei Arten von Erlaubnissen:
- Eine Sondernutzungserlaubnis, da öffentlicher Straßengrund besonders genutzt wird
- Eine Erlaubnis nach Verkehrsrecht, da der Straßenverkehr beeinträchtigt wird.