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Haushaltsplan

Für Sie zuständig

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Marion Debes
Sachbearbeiterin
06028/9744-006028/9744-25Zimmer OG 03finanzverwaltung@niedernberg.de

Bemerkungen

Nach Artikel 63 Gemeindeordnung (GO) Bayern hat die Gemeinde Niedernberg für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan, der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen und der Höchstbetrag der Kassenkredite.

Der Haushaltsplan gliedert sich bei der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt- Der Haushaltsplan enthält alle voraussichtlich im Haushaltjahr anfallenden Erträge/ Einzahlungen und entstehende Aufwendungen/Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen. Der Haushaltsplan muss ausgeglichen sein.

Informationen aus dem BayernPortal

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