Gestaltungssatzung
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Maike Jakob Sachbearbeiterin | 06028/9744-12 | 06028/9744-25 | Zimmer OG 05 | bauamt@niedernberg.de |
Bemerkungen
Die Gemeinden können durch Satzung im eigenen Wirkungskreis örtliche Bauvorschriften erlassen (über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern (sog. Gestaltungssatzung)).