Vermessungs- und Katasterwesen
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Maike Jakob Sachbearbeiterin | 06028/9744-12 | 06028/9744-25 | Zimmer OG 05 | bauamt@niedernberg.de |
Bemerkungen
In der Katastervermessung werden rechtmäßige Grenzen ermittelt oder nachgewiesen und die Bebauung der Grundstücke festgestellt. Die Daten werden zur Erstellung von maßstäblichen Karten und Eigentumsnachweisen verwendet.
Katastervermessung dient zur Sicherung des Eigentums an Grundstücken und darüber hinaus zur Fortführung des Liegenschaftkatasters. Die Flurkarte wird durch zum Beispiel neue Grenzen oder neu eingemessene Gebäude fortgeführt.