Schülerbeförderung
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Marion Debes Sachbearbeiterin | 06028/9744-0 | 06028/9744-25 | Zimmer OG 03 | finanzverwaltung@niedernberg.de |
Bemerkungen
Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern organisiert und finanziert. Aufgabenträger für die Grundschule ist die Gemeinde Niedernberg, für die Kardinal-Döpfner- Mittelschule der Schulverband Großwallstadt/Niedernberg. Die Beförderungspflicht besteht zu der nächstgelegenen Schule, sofern der Schulweg für Schülerinnen/Schüler länger als 3 km ist. Hiervon wird bei Schülerinnen/Schüler, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, eine Ausnahme gemacht. Außerdem kann die Beförderung bei unter diesen Kilometergrenzen liegenden Schulwegen von Schülerinnen/Schüler auch dann übernommen werden, wenn nach Überprüfung durch den Aufgabenträger der Schulweg als besonders beschwerlich oder besonders gefährlich bewertet wird.
Für die Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung durch die Gemeinde Niedernberg für Schülerinnen/Schüler der Grundschule Niedernberg bzw. der Förderschulen ist entweder ein Nachweis über die tatsächlich anfallenden Kosten für die Beförderung oder über die Anwesenheitstage des Kindes in der Schule zu erbringen.
Für die Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderungen für Schülerinnen/Schüler der Kardinal-Döpfner-Mittelschule wenden Sie sich bitte an den Schulverband Großwallstadt/Niedernberg.