Anschluss- und Benutzungszwang
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Marion Debes Sachbearbeiterin | 06028/9744-22 | 06028/9744-25 | Zimmer OG 03 | m.debes@niedernberg.de |
Bemerkungen
Die Niedernberger sind verpflichtet ihr Grundstück im Bereich der öffentlichen Ver- und Entsorgung an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und an die öffentliche Entwässerungsanlage anzuschließen.
Für eine Befreiung vom Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgungsanlage (z. B. für die Benutzung eines Brunnens) muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.