Entwässerungsbeiträge
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Marion Debes Sachbearbeiterin | 06028/9744-0 | 06028/9744-25 | Zimmer OG 03 | finanzverwaltung@niedernberg.de |
Marion Debes Sachbearbeiterin | 06028/9744-22 | 06028/9744-25 | Zimmer OG 03 | m.debes@niedernberg.de |
Bemerkungen
Über Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung finanzieren Sie die Errichtung und Bereitstellung einer solchen Einrichtung nach dem Solidarprinzip mit.
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung (BGS / EWS) sieht vor, dass Grundstückseigentümer, die die Möglichkeit haben, ihr Grundstück an eine öffentliche Entwäserungseinrichtung anzuschließen, in der Regel (einmalige) Herstellungsbeiträge leisten müssen. Sie beteiligen sich damit nach dem Solidarprinzip (jeder Eigentümer im Einrichtungsgebiet wird herangezogen) an der Finanzierung dieser Einrichtung.
Die Höhe des Beitrages orientiert sich an der Größe der Grundstücks- und der zulässigen Geschossflächen; pro m² solcher Flächen ist ein bestimmter, in der BGS/EWS festgelegter Beitragssatz zu zahlen.