Niedernberg Niedernberg

Rundfunk- und Fernsehgebühren, Befreiung

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Patricia Häcker
Sachbearbeiterin
06028/9744-1006028/9744-25Zimmer EG 01einwohnermeldeamt@niedernberg.de

Bemerkungen

Durch den Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge wurde die Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht neu geregelt. Im privaten Bereich ist ab 01.01.2013 für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner.

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