Niedernberg Niedernberg

Fischereirecht

Aufgaben / Dienstleistungen

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Lisa Schüßler
Sachbearbeiterin
06028/9744-1606028/9744-25Zimmer EG 03einwohnermeldeamt@niedernberg.de

Bemerkungen

Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und zusätzlich eine privatrechtliche Erlaubnis vom Eigentümer des jeweiligen Gewässers mit sich führen. Beides muss der Aufsichtsperson am Wasser vorzeigt werden können: der Fischereischein und der Erlaubsnisschein.

Wenn Sie ohne Erlaubnisschein zum Angeln gehen, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt, oder als Straftat verfolgt werden.

 

Informationen aus dem BayernPortal

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