Geburt
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Kathrin Hock Standesbeamtin | 06028/9744-17 | 06028/9744-25 | Zimmer EG 04 | standesamt@niedernberg.de |
Bemerkungen
Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. Anzeigepflichtig sind die Krankenhäuser oder sonstige Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist, oder jede andere Person die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.Merkblätter
- Kinder, Jugend und Familie - Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtung
- Kinder, Jugend und Familie - Beistandschaften - Gemeinsames Sorgerecht Informationen für Eltern, die bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind
- Kinder, Jugend und Familie - Beistandschaften Informationen für Mütter, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind