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Wasserversorgungsgebühren

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Kathrin Hock
Sachbearbeiterin
06028/9744-1706028/9744-25Zimmer EG 08finanzverwaltung@niedernberg.de

Bemerkungen

Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.

Satzungen / Verordnungen

Informationen aus dem BayernPortal

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