Bauordnungsrecht
Aufgaben / Dienstleistungen
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Maike Jakob Sachbearbeiterin | 06028/9744-12 | 06028/9744-25 | Zimmer OG 05 | bauamt@niedernberg.de |
Bemerkungen
Im bauordnungsrechtlichen Verfahren wird zwischen genehmigungspflichtigen, verfahrensfreien und genehmigungsfreigestellten Verfahren unterschieden. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Bauantrag und Baugenehmigung. In allen Fällen bedeutet: Verfahrensfrei oder genehmigungsfreigestellt heißt nicht rechtsfrei!
Im Baugenehmigungsverfahren wird geprüft, ob das Vorhaben öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Der Prüfungsumfang ist abhängig von der Art des Vorhabens. Bei Sonderbauten ist der Prüfungsumfang der Bauaufsichtsbehörde umfassender als im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, in dem nur ein Ausschnitt besonders wichtiger Anforderungen geprüft wird. Für die Einhaltung der sonstigen Anforderungen ist im Übrigen der Bauherr selbst verantwortlich.Formulare
- Immissionsschutz - Anlagengenehmigung - Antrag nach dem BImSchG
- Bauwesen - Herstellung eines Wasseranschlusses
- Bauwesen - Betriebsbeschreibung zum Bauantrag
- Bauwesen - Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung gem. § 144 Abs. 1 BauGB
- Bauwesen - Antrag auf isolierte Befreiung
- Bauwesen - Antrag auf Abweichung Ausnahmen, Befreiung von der Bauordnung
- Abgeschlossenheitsbescheinigung Antrag