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Der Begriff ist im Bundesmeldegesetz (BMG) folgendermaßen definiert:
1. Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.
2. Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.
3. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland.