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Marion Debes Sachbearbeiterin | 06028/9744-0 | 06028/9744-25 | Zimmer OG 03 | finanzverwaltung@niedernberg.de |
Vereine und caritative Einrichtungen in der Gemeinde Niedernberg haben die Möglichkeit, je nach Art und Struktur des Vereins, von unterschiedlichen Zuschussmöglichkeiten Gebrauch machen.
1) Zuschüsse im Rahmen der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Jugendpflegemaßnahmen Gemeinde Niedernberg: Die Fördervoraussetzungen und die Höhe der Förderung sind der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Jugendpflegemaßnahmen Gemeinde Niedernberg (siehe Anhang) zu entnehmen.
2) Mitgliederzuschuss für jugendfördernde Vereine: Vereine bekommen jährlich für jedes jugendliche Mitglied bis 18 Jahre, mit Wohnsitz in Niedernberg, einen Betrag von 3,50 €, mind. jedoch 25,00 € je Verein. Um die Förderung zu erhalten, muss eine Mitgliederliste des jeweiligen Jahres im Rathaus eingereicht werden.
3) Übungsleiterzuschüsse: Die Voraussetzungen der Übungsleiterzuschüsse für Vereine sind den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien) zu entnehmen (siehe Link 1). Übungsleiterzuschüsse sind beim Landratsamt Miltenberg zu beantragen (siehe Link 2). Nachdem die Zuschüsse vom Landratsamt genehmigt wurden, muss das Bestätigungsschreiben zusammen mit einer Mitgliederliste des Vereins im Rathaus eingereicht werden. Die Gemeinde muss dann bestätigen, dass der Anteil der Jugendlichen im Verein bis 27 Jahren mindestens 40% der aktiven Mitglieder beträgt und dass die Gemeinde sich ebenfalls an der Förderung mit dem gleichen Betrag beteiligt. Anschließend erfolgt die Auszahlung durch das Landratsamt und die Gemeinde.