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Alle auf Grundstücken in der Niedernberger Gemarkung anfallenden pflanzlichen Abfälle, soweit ihre Anlieferung zugelassen ist, können an die gemeindlichen Grüngutannahmestelle geliefert und der Gemeinde Niedernberg überlassen werden.
Holzige Abfälle:
- Baumschnitt z. B. Obstbäume (bis Stammdurchmesser 18 cm)
- Christbäme
- Busch- und Heckenschnitt
Krautige Abfälle:
- Rasenschnitt
- Laub
- Blumenstauden ohne Erde
- Kartoffel-, Gurken-, Kürbis-, Tomatenkraut
- Stroh und Heu
Diese sind wie oben aufgeführt getrennt nach holzigen und krautigen Abfällen abzugeben!
Nicht zugelassene Abfälle sind:
- Äste mit einem Durchmesser von über 18 cm
- Wurzelstöcke von Bäumen und größerem, holzigen Buschmaterial
- bearbeitete Hölzer wie Bretter, Spanplatten, Dachlatten, Kanthölzer usw.
- belastetes Material wie Grasschnitt von Wegrändern stark befahrener Straßen, von Treibstoffen
oder sonstigen Chemikalien durchtränkte Grasnarben usw.
- mit Störstoffen durchsetzte Grünabfälle (Metalle, Kunststoffe, Glas usw.)
März - November | |
mittwochs | 18:00 bis 19:00 Uhr |
freitags | 15:00 bis 19:00 Uhr |
samstags | 9:30 bis 12:00 Uhr 14:30 bis 17:00 Uhr |
Dezember - Februar | |
samstags: | 10:00 bis 12:00 Uhr |