Fischereirecht
Aufgaben / Dienstleistungen
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Lisa Schüßler Sachbearbeiterin | 06028/9744-16 | 06028/9744-25 | Zimmer EG 03 | einwohnermeldeamt@niedernberg.de |
Bemerkungen
Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und zusätzlich eine privatrechtliche Erlaubnis vom Eigentümer des jeweiligen Gewässers mit sich führen. Beides muss der Aufsichtsperson am Wasser vorzeigt werden können: der Fischereischein und der Erlaubsnisschein.
Wenn Sie ohne Erlaubnisschein zum Angeln gehen, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt, oder als Straftat verfolgt werden.