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Die Gemeinde Niedernberg stellt Spendenbescheinigung oder Zuwendungsbestätigung für freiwillige erbrachte Geld- oder Sachzuwendungen für gemeinnützige und/oder mildtätige Zwecke nach der Abgabenordnung /(§ 52 und § 53 Abgabenordnung) aus. Diese kann beim zuständigen Finanzamt vorgelegt werden und wirkt sich steuermindernd aus.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Marion Debes Sachbearbeiterin | 06028/9744-0 | 06028/9744-25 | Zimmer OG 03 | finanzverwaltung@niedernberg.de |