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Wussten Sie schon, dass…

04.10.2018
… der Bayerische Landtag aus den 180 Mitgliedern des Landtags (Landtagsabgeordneten) besteht.

Die 180 Mandate werden auf die Wahlkreise (= Regierungsbezirke, z. B. Unterfranken, Oberbayern, Schwaben,…) nach ihrer Einwohnerzahl aufgeteilt. Aus Unterfranken kommen 19 Abgeordnete in den Bayerischen Landtag. Die Abgeordneten sind hauptamtlich tätig.

 … der Bezirkstag aus den Bezirkstagsmitgliedern (Bezirksräten) besteht. 
Diese sind ehrenamtlich und nicht hauptamtlich tätig (d. h. sie können noch einen weiteren Beruf haben). Es gibt Vorschriften, welche Personen keine Bezirksräte werden können, diese sind im Gesetz geregelt (z. B. Beamte und leitende/hauptberufliche Arbeitnehmer des Bezirks, Bezirksräte eines anderen Bezirks, etc.). Der Bezirkstag Unterfranken besteht aus 19 Bezirksräten (identisch mit der Anzahl der Landtagsabgeordneten, die aus Unterfranken in den Landtag kommen).

Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Gemeinde & Bürger - Wahlen

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