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14.12.2017
Heute informieren wir darüber, wie die Gemeinde Niedernberg im Rahmen des Winterdienstes tätig wird.
Im Winter werden zwischen 5 und 20 Uhr die öffentlichen Straßen kontrolliert. Falls es witterungsbedingt erforderlich ist, werden diese auch mehrmals täglich kontrolliert, z. B. wenn ein Wetterumschwung gemeldet ist.
Je nach Wetterlage (Temperatur, Schnee, Regen) wird bei Bedarf geräumt und/oder gestreut. Grundsätzlich wird die Straße zunächst von Schnee freigeräumt und anschließend wird Tausalz gestreut. Bei Eisglätte wird nur Tausalz gestreut, bei enormem Schneefall kann ggf. auch Split zum Einsatz kommen. Bei bestimmten Wetterlagen kann auch vorsorglich gestreut werden.
Es gibt eine Prioritätenliste, welche abgearbeitet wird. Priorität 1 haben alle Hauptverkehrsstraßen und die Buslinien, sowie von Montag bis Freitag die Schul- und Kindergartenwege. Priorität 2 haben andere wichtige Ortsstraßen, zu denen z. B. die Lindenstraße zählt, da hier die Feuerwehr ist. Die restlichen Straßen, fallen unter die Priorität 3, diese werden nur in Extremsituationen, wie z. B. Blitzeis gestreut. Die Kreisstraßen werden vom Staatl. Bauamt betreut.
Außerhalb geschlossener Ortslagen ist nur an besonders gefährlichen Stellen Winterdienst nötig. Die Radwege, die außerhalb geschlossener Ortslagen liegen, werden nur in Ausnahmefällen (starker Schneefall oder Blitzeis) geräumt bzw. gestreut.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
Kategorien: Amtliche Mitteilungen