Niedernberg Niedernberg

Weiterer Umgang der Gemeinde Niedernberg bzgl. Behördengänge während Corona

22.04.2020
Liebe Niedernbergerinnen und Niedernberger, zunächst ein herzliches Dankeschön für Ihre Geduld, Ihr Verständnis und vor allem das Einhalten der Abstandsregeln!

Wir werden – so hoffen wir – immer weiter zur „Normalität“ zurückkommen. Sie können Ihren Anteil dazu beitragen:
Halten Sie bitte weiterhin die Abstandsregeln ein! Damit werden wir mit Sicherheit Schritt für Schritt Lockerungen erreichen.
Ab Montag 27.04. ist ein Mund-Nase-Schutz beim Einkaufen und im ÖPNV verpflichtend.

Auch die Gemeindeverwaltung ist genauso wie Sie auf veröffentlichte Informationen angewiesen. Es gibt nahezu täglich neue Informationen zu diesem Thema, worauf wir auch immer kurzfristig reagieren müssen.


Im Folgenden ein paar allgemeine aktuelle Informationen:

Erreichbarkeit der GemeindeverwaltungDie Gemeindeverwaltung ist weiterhin montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und montags bis donnerstags von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar.
Um die Abstandsregelung einhalten zu können, vereinbaren Sie für Angelegenheiten, für die ein persönlicher Kontakt stattfinden muss, ab Mai telefonisch einen Termin mit dem/r zuständigen Sachbearbeiter*in. Dadurch werden Wartezeiten und das Zusammentreffen von mehreren Personen auf engem Raum vermieden. Im Rathaus ist ein Mundschutz zu tragen und die Abstandsregel zu wahren.
Einiges können Sie auch unkompliziert von zuhause aus erledigen! Rufen Sie uns an unter 06028/9744-0 oder schreiben Sie uns eine Mail mit Ihrem Anliegen an poststelle@niedernberg.de.

Im Folgenden einige Informationen rund um den derzeitigen Stand, der sich immer wieder ändern kann. Aktuelle Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage. Bei Änderungen werden wir Sie entsprechend informieren.


Abholung Personalausweise und Reisepässe
Für die Abholung aller Personalausweise und Reisepässe, die vor Corona beantragt wurden, erhalten Sie entgegen den hierzu erteilten Auskünften aufgrund der aktuellen Situation keine separate Abholbenachrichtigung von der Gemeinde Niedernberg.
Für die Personalausweis-/Reisepassabholung benötigen Sie keinen Termin. Kommen Sie jeweils mittwochs, erstmalig am 29.04.2020, zwischen 15:00 Uhr und 16:00 Uhr in den Rathaushof um dort Ihren Personalausweis oder Reisepass abzuholen.
Bringen Sie Ihre(n) alten Ausweis-/Reisepass mit. Er wird auf alle Fälle eingezogen. Sollten Sie Wert auf die Rückgabe eines entwerteten Dokumentes legen, ist eine Abholung in diesem Zeitfenster nicht möglich.
Sollten Sie persönlich verhindert sein, können Sie über eine formlose Abholvollmacht eine andere Person mit der Abholung beauftragen.
Sollten Sie noch nicht bezahlt haben, bekommen Sie eine Rechnung ausgehändigt.
Bitte halten Sie Abstand bei der Abholung und tragen Sie Mundschutz.

Führerscheinanträge
Für die Bestätigung eines Führerscheinantrags werfen Sie uns Ihre vollständigen Unterlagen in den Briefkasten ein:

  • Antrag, auf der ersten Seite von Ihnen unterzeichnet
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Unterschriftenfeld, von Ihnen unterzeichnet
  • Über die fällige Gebühr in Höhe von 5,00 Euro wird Ihnen eine Rechnung zugeschickt.

Führungszeugnis
Sollten Sie ein Führungszeugnis benötigen, schreiben Sie uns eine E-Mail an einwohnermeldeamt@niedernberg.de, fügen Sie der E-Mail ein Bild Ihres Personalausweises bei. Sollte es sich um ein Führungszeugnis mit dem Antragschlüssel OB (Versand an eine Behörde) handeln, teilen Sie uns in dieser E-Mail bitte mit, wohin das Führungszeugnis geschickt werden soll.
Wir lassen Ihnen anschließend die Bestätigung sowie die Rechnung in Höhe von 13,00 Euro per Post zukommen.
Wenn Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, schicken Sie uns bitte zusätzlich die Aufforderung zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses mit.

Gewerbeanmeldung
Vor Beginn einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit ist aufgrund der Gewerbefreiheit in der Regel eine Anzeige des Gewerbes bei der Gemeinde erforderlich, in der die Tätigkeit ausgeübt wird.
Füllen Sie das Formular „Gewerbeanmeldung“ (www.niedernberg.de unter „Gemeinde & Bürger“, „Downloads“) vollständig aus und senden es unterschrieben als pdf an e.bieber@niedernberg.de. Sollten Sie eine GmbH oder GmbH & Co.KG anmelden, übermitteln Sie uns zusätzlich den Handelsregisterauszug sowie ein Bild Ihres Ausweises. Wenn die Firma mehrere Geschäftsführer hat, benötigen wir die Unterschrift aller Geschäftsführer auf dem Beiblatt für weitere gesetzliche Vertreter sowie die jeweiligen Ausweiskopien.
Gerne können Sie uns das ausgefüllte Formular „Gewerbe – Gewerbedatenbank“ als pdf zukommen lassen und wir veröffentlichen Ihr Gewerbe kostenlos auf unserer Homepage.

Gewerbeummeldung
Wenn Sie den Gegenstand des Gewerbes maßgeblich verändern oder innerhalb des Ortes verlegen, ist dafür eine Gewerbeummeldung nötig.
Füllen Sie das Formular „Gewerbeummeldung“ (www.niedernberg.de unter „Gemeinde & Bürger“, „Downloads“) vollständig aus und senden es unterschrieben als pdf an e.bieber@niedernberg.de.

Gewerbeabmeldung
Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb aufgeben oder in einen anderen Ort verlegen müssen Sie das auch anzeigen.
Füllen Sie das Formular „Gewerbeabmeldung“ (www.niedernberg.de unter „Gemeinde & Bürger“, „Downloads“) vollständig aus und senden es unterschrieben als pdf an e.bieber@niedernberg.de.

Hundean- und -abmeldung
Füllen Sie das Formular „Hundesteuer Anmeldung/Abmeldung“ (www.niedernberg.de unter „Gemeinde & Bürger“, „Downloads“) vollständig aus und senden es unterschrieben als pdf an finanzverwaltung@niedernberg.de.
Bei der Hundesteuerabmeldung werfen Sie bitte zusätzlich Ihre Hundemarke in den Briefkasten der Gemeinde Niedernberg (Hauptstr. 54).

Kinderreisepass
Sollten Sie einen Kinderreisepass für ein Kind unter zehn Jahren benötigen, so werfen Sie bitte folgende Dokumente im Rathaus ein, der Kinderreisepass wird Ihnen mit Rechnung zugeschickt:

  • Biometrietaugliches Passfoto des Kindes
  • Formloser Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses mit
    o   den Anschrifts- und Geburtsdaten des Kindes
    o   der Größe des Kindes
    o   der Augenfarbe des Kindes
    o   den Anschriftsdaten der Sorgeberechtigten
    o   der Unterschrift beider Sorgeberechtigten
  • Bei nicht verheirateten Sorgeberechtigten die entsprechende Sorgebescheinigung; bei alleinigem Sorgerecht die Negativbescheinigung und das entsprechende Gerichtsurteil

Die o. g. Informationen gelten auch bei Verlängerung des Kinderreisepasses, der bei einer Reise stets die aktuellen Daten enthalten sollte. In diesem Fall werfen Sie uns ebenfalls den bereits vorhandenen Kinderreisepass mit ein.

Urkunden
Sollten Sie eine Urkunde oder einen Registerauszug Ihrer in Niedernberg vorgenommenen Eheschließung, einer in Niedernberg verstorbenen Person oder einer in Niedernberg geborenen Person benötigen, schicken Sie eine E-Mail unter Angabe der unten stehenden Daten an standesamt@niedernberg.de.
Folgende Daten benötigen wir von Ihnen:

  • Ihr Name und Ihre Adresse, sollte es sich um eine Urkunde von einem verstorbenen Angehörigen handeln, bitte auch den Bezug zu dem Angehörigen
  • Namen sowie die relevanten Daten (Geburts-, Eheschließungs- oder Sterbedaten) des betroffenen Vorgangs

Die geforderte Urkunde wird Ihnen mit Rechnung zugeschickt.

Stundung der Gewerbesteuer
Sie sind aktuell nicht zahlungsfähig? Aufgrund der derzeitigen Situation können Sie Ihre Gewerbesteuerzahlung um drei Monate verschieben. Der am 15.05. fällige Abschlag wird dadurch erst am 15.08. fällig. Füllen Sie den Stundungsantrag (www.niedernberg.de unter „Gemeinde & Bürger“, „Downloads“) vollständig aus und senden es unterschrieben als pdf an finanzverwaltung@niedernberg.de.

Veranstaltungen
Aktuell sind Veranstaltung grundsätzlich nicht erlaubt. Bis zum Annahmeschluss waren uns noch keine Informationen bzgl. durchführbarer Veranstaltungen nach den derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen bekannt.
Wir bitten die Vereine, welche ihre gemeldeten Veranstaltungen ggf. bereits abgesagt haben, uns dies per E-Mail an veranstaltung@niedernberg.de mitzuteilen.

Außenstellen

BMX- und Grillplatz
Die Plätze bleiben bis auf Weiteres geschlossen.

Grüngutsammelplatz
Der Grüngutsammelplatz ist weiterhin wie gewohnt für Sie geöffnet:
Mittwochs von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Freitags von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Samstags von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Bitte halten Sie weiterhin Abstand bei der Anlieferung und tragen Sie Mundschutz.

Hallen
Die Hallen bleiben bis auf Weiteres geschlossen.

Kinderbetreuungseinrichtungen und Grundschule
Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen der entsprechenden Einrichtungen.

Spiel- und Bolzplätze
Diese sind weiterhin im Rahmen der Ausgangsbeschränkung geschlossen.

Kategorien: Corona, Gemeinde & Bürger

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