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29.04.2020
Sollten Sie Ihre Zählerstände noch nicht an die Gemeindeverwaltung übermittelt haben, so können Sie dies noch bis Ende April nachholen.
Liegt bis 01.05. kein Zählerstand vor, wird der Zählerstand geschätzt. Die Daten können Sie mittels Ablesebrief, den Sie in den Briefkasten der Gemeinde Niedernberg einwerfen, oder per E-Mail an
finanzverwaltung@niedernberg.de(Zählernummer und Zählerstand inkl. Ablesedatum) übermitteln.
Kategorien: Amtliche Mitteilungen