05.05.2021
Unser Artikel zum Thema „Wassersparen“ sorgte für einige Reaktionen.
Unseren Artikel über das Thema "Wert des Wassers" können Sie hier nachlesen.
Mehrere BürgerInnen meldeten sich bei der Gemeindeverwaltung und äußerten ihr Unverständnis über die im Jahr 2020 erhöhte Anzahl an genehmigten Pools in den heimischen Gärten und dem damit einhergehenden Wasserverbrauch.
Selbstverständlich kann man auch mit dem Verzicht auf Bau eines eigenen Pools Wasser sparen. Dennoch ist der Bau eines Pools eine rein baurechtliche Frage. Die Gemeindeverwaltung kann aus dem Aspekt des Umweltschutzes keinen Poolbau versagen. Hier ist ausschließlich das Baurecht maßgeblich.
Weiterhin kam die Frage nach dem Auffangen des Regenwassers als Pflicht bei Neubauten zur Sprache. In neuen Bebauungsplänen wird ein erhöhtes Gewicht auf Umweltaspekte gelegt, hier wird z. B. die Versickerung von Regenwasser vorgeschrieben. In Altbereichen kann auch hier aus aus dem Baurecht keine Verpflichtung auferlegt werden.
Kategorien: Gemeinde & Bürger