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02.08.2017
Wie können Auslandsdeutsche wählen gehen?
Was sind Auslandsdeutsche?
Auslandsdeutsche sind alle deutschen Staatsangehörigen, die im Ausland wohnen und nicht in Deutschland gemeldet sind.
Was für einen Antrag muss man stellen?
Auslandsdeutsche werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Um bei der Bundestagswahl wählen zu dürfen, müssen sie einen förmlichen Antrag bis spätestens 03.09.2017 stellen. Das Antragsformular, sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind alle Personen, die
· die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
· mind. 18 Jahre alt sind
· und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Außerdem
· müssen sie entweder seit der Vollendung des 14. Lebensjahres mind. 3 Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben (wobei dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegen darf) oder
· sie müssen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland haben. Das ist der Fall, wenn sie eigene Erfahrungen gemacht haben und von den politischen Verhältnissen in Deutschland betroffen sind indem sie u. a. der deutschen Hoheitsgewalt unterliegen. Ein Beispiel hierfür wäre ein deutscher Journalist, der als Korrespondent für eine deutsche Tageszeitung im Ausland arbeitet.
Was passiert mit dem ausgefüllten Antrag?
Der ausgefüllte Antrag muss an die letzte Wohnortgemeinde vor dem Wegzug ins Ausland geschickt werden. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist gleichzeitig auch ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins, d. h. es werden dem Antragsteller – sobald diese vorliegen – automatisch Briefwahlunterlagen zugesandt.
Wie wird man über weitere Wahlen informiert?
Man kann sich beim Auswärtigen Amt in eine „Deutschenliste“ eintragen lassen, dann bekommt man per E-Mail einen Hinweis auf die kommenden Wahlen.
Kategorien: Gemeinde & Bürger - Wahlen