11.06.2019
Am 25.05.2018 ist die Datenschutzgrundverordnung der EU in Kraft getreten.
Hiernach dürfen Altersjubiläen (der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag, ab 100 jeder folgende Geburtstag) und Ehejubiläen (Goldene Hochzeit und jedes folgende Ehejubiläum) nur noch nach vorheriger Einwilligung des/der Betroffenen im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Ab dem 01.01.2019 werden aufgrund dessen nur noch Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern veröffentlicht, die vorher die Einwilligung hierzu erteilt haben.
Sollten Sie ein solches Jubiläum haben, bekommen Sie im Monat vor Ihrem Jubiläum von der Gemeinde Niedernberg ein Schreiben, welches alle wichtigen Infos sowie die Einwilligung zur Veröffentlichung enthält. Wenn Sie die Veröffentlichung des Jubiläums im Folgemonat im Amtsblatt wünschen, erteilen Sie uns bitte bis spätestens zum 15. des Monats, in dem Sie das Schreiben erhalten haben, mit dem beigefügten Formular Ihre Einwilligung. Die Einwilligung gilt jeweils nur für das entsprechende Jubiläum. Sollten wir keine Einwilligung erhalten, wird keine Veröffentlichung im Amtsblatt vorgenommen.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Frau Elke Bieber, e.bieber@niedernberg.de, Tel. 06028/9744-16 wenden.
Kategorien: Gemeinde & Bürger, Amtliche Mitteilungen, Soziales & Gesundheit - Senioren