Wahlen aktuell
Mehr zur Bundestagswahl
14.03.2018
Für die Amtszeit 2019 bis 2023 werden im ersten Halbjahr dieses Jahres bundesweit Schöffen gewählt.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Derzeit werden von sämtlichen Städten und Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet aus welchem beim zuständigen Amtsgericht durch einen unabhängigen Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Die Gemeinde Niedernberg muss dem Amtsgericht Obernburg mindestens 3 Personen vorschlagen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Gemeinde Niedernberg wohnen sowie am 01.01.2019 mindestens 25, höchstens jedoch 69 Jahre alt sein. Das Amt eines Schöffen kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorschlagen.
Sie können Ihre Vorschläge bis zum 29.03.2018 schriftlich an uns richten oder im Rathaus der Gemeinde Niedernberg, Zimmer OG 01, bei Frau Kathrin Hock abgeben.
Das Bewerbungsformular finden Sie unter: www.schoeffenwahl.de/kommunen/formulare-mustertexte
Kategorien: Amtliche Mitteilungen