27.07.2017
Wer ist eigentlich der Bundestagspräsident? Und was macht er?
Was ist der Bundestagspräsident?
Der Bundestagspräsident steht an der Spitze der Bundestagsverwaltung und wird für die Dauer von vier Jahren aus der Mitte des deutschen Bundestags gewählt. Gleichzeitig ist er Vorsitzender der Bundesversammlung. Er steht direkt unter dem Bundespräsidenten und besitzt somit das zweithöchste Amt in Deutschland. Er darf neben seinem Amt als Bundestagspräsidenten auch anderen beruflichen Tätigkeiten nachgehen.
Prof. Dr. Norbert Lammert (CDU) ist seit 2005 Bundestagspräsident.
Was sind die Aufgaben des Bundestagspräsidenten?
Seine Hauptaufgabe ist die Leitung der Parlamentssitzungen. Er eröffnet und schließt die Sitzungen, zählt die Tagesordnungspunkte auf und erteilt den Teilnehmern das Wort. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Vertretung des Bundestags nach außen, indem er z. B. Reden bei wichtigen Anlässen hält. Des Weiteren übt er die Polizeigewalt im Bundestag aus. Der Bundestag ist ein eigener Polizeibezirk, in dem der Bundestagspräsident an der obersten Leitung steht. Somit dürfen z. B. keine Durchsuchungen oder Beschlagnahmungen im Bundestag ohne seine Genehmigung durchgeführt werden.
Präsidium und Ältestenrat
Das Präsidium besteht aus dem Bundestagspräsidenten und seinen sechs Stellvertretern. Die Stellvertreter sind Mitglieder des Bundestags und werden vom Bundestag gewählt. Sie unterstützen den Präsidenten bei seiner Arbeit, treffen Personalentscheidungen und wirken bei wichtigen Verträgen mit.
Der Ältestenrat setzt sich aus dem Bundestagspräsidenten, seinen 7 Stellvertretern und 23 weiteren erfahrenen Abgeordneten zusammen. Er unterstützt den Bundestagspräsidenten ebenfalls bei seiner Arbeit und sorgt für einen koordinierten Ablauf im Bundestag, in dem er z. B. Sitzungstermine und Tagesordnungen festlegt.
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