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Rauchwarnmelder

25.01.2018
Seit Anfang 2018 müssen alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.

Da es im vergangenen Jahr einige Brände in unserer Gemeinde gab, wollen wir nochmals darauf aufmerksam machen, dass Rauchwarnmelder gemäß der Bayerischen Bauordnung für alle Schlafzimmer, Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, Pflicht sind.

Es ist sehr sinnvoll in jedem Wohnraum einen Warnmelder anzubringen, da er die Bewohner vor Bränden warnt. Vor allem im Schlaf bekommt man Brände nicht so schnell oder gar nicht mit, was sehr gefährlich werden kann. Deshalb ist es empfehlenswert in allen Zimmern Rauchwarnmelder zu installieren, um sich besser zu schützen.

Es dürfen jedoch nur Rauchwarnmelder verwendet werden, die der DIN EN 14 604 entsprechen und eine CE-Kennzeichnung besitzen. Mit dem Zusatz "VdS" ist das Produkt von dem Unternehmen "VdS Schadenverhütung" abgesegnet. Auch den Schriftzug "Kriwan" findet man häufig auf qualitativ hochwertigen Rauchwarnmeldern.

Diese beiden Kontrollinstanzen haben das entsprechende Produkt in Laboren auf seine Qualität und Sicherheit getestet. Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, dass der Rauchmelder das Logo des VdS oder das Siegel des TÜV Kriwan trägt.

Für Menschen, die den Alarm nicht oder nur schlecht hören, können diese Geräte mit Lichtsignalen und Rüttelkissen verbunden werden.

 
Viele Grüße

Ihre Auszubildenden und Praktikanten
 

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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