10.07.2024
Grundsätzlich sollten Autos auf dem eigenen Grundstück untergebracht werden.
Garagen und Stellplätze
Garagen und Stellplätze dürfen aufgrund dessen nicht zweckentfremdet werden und müssen für Autos nutzbar sein.
Verstöße
Die Kommunale Verkehrsüberwachung wird auch weiterhin Kontrollen vornehmen.
Parkverstöße können auch eigenständig mit Bild (des Kraftfahrzeugs inkl. Umgebung), Aufnahmeort und -zeitpunkt sowie Zeugenangaben an poststelle@niedernberg.de gemeldet werden.
Gegenseitige Rücksichtnahme
Seitens der Verwaltung bitten wir daher in Ihrem eigenen Interesse um die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln und appellieren insbesondere an die im Straßenverkehr notwendige, gegenseitige Vorsicht und Rücksichtnahme, sowohl beim Parken als auch bei den gefahrenen Geschwindigkeiten.
Unterfeld und Rüttelweg
In den vergangenen Monaten wurden vermehrt Beschwerden über die Parksituation im Unterfeld und Teilen des Nordwestlichen Ortsrands sowie die Parksituation in Depotstraße und Rüttelweg an die Gemeindeverwaltung herangetragen. Aufgrund dessen werden die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen Mitte Juli durchgeführt. Die betroffenen Anwohner und Firmen wurden bereits Ende Juni über die Maßnahmen informiert. Ebenfalls konnte das Vorhaben im Sitzungsprotokoll der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 25.06.2024 nachgelesen werden.
Unterfeld
Verkehrsberuhigter Bereich
In verkehrsberuhigten Bereichen sind Fußgänger und Fahrzeuge gleichberechtigt. Fußgänger müssen nicht am Fahrbahnrand gehen, sie dürfen die gesamte Straßenbreite nutzen, der Verkehr darf jedoch nicht behindert werden. Die maximale Geschwindigkeit beträgt Schrittgeschwindigkeit. Beim Verlassen des verkehrsberuhigten Bereichs muss man den anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren.
Parken ist im verkehrsberuhigten Bereich ausschließlich innerhalb der Markierungen erlaubt. Da die unterschiedliche Pflasterfarbe nicht mehr gut sichtbar ist, werden diese Flächen Mitte Juli neu gekennzeichnet (weiße Markierungen). Be- und Entladen ist auch außerhalb dieser Flächen erlaubt.
Tempo-30-Zone mit abgesenktem Bordstein
Ein Parken auf Gehwegen ist nicht erlaubt. In Teilbereichen ist innerhalb der Tempo-30-Zone ein abgesenkter Bordstein vorhanden. Dort beginnt der Gehweg mit den Pflastersteinen.
Der Parkplatz auf meinem Grundstück reicht nicht
Reichen die Stellplätze trotzdem nicht aus, gibt es eine größere Anzahl an Parkbuchten im Lerchenweg und Nordring sowie am Friedhof.
Rüttelweg
Weiße Streifen
Im Rahmen der Errichtung des Industrie- und Gewerbegebiets wurden weiße Streifen auf der Fahrbahn aufgebracht. Diese sollten einen Bereich markieren, in welchem geparkt werden darf. Anschließend wurden die Grundstücke bebaut. Leider wird sehr oft das Freihalten der Ein- und Ausfahrten missachtet.
Die Gemeindeverwaltung lässt Mitte Juli aufgrund dessen alle weißen Streifen, die die Parkstände markieren sollten, entfernen. Das Parken ist anschließend nach wie vor am rechten Fahrbahnrand möglich, wenn es nicht durch z. B. eine Beschilderung oder eine vorhandene Ein- und Ausfahrt untersagt ist.
Halte- und Parkverbot
In Teilbereichen gilt bereits ein Halte- bzw. Parkverbot. Diese Bereiche werden beibehalten.
Aufgrund des zwischenzeitlich dauerhaften beidseitigen Parkens ist ein Begegnungsverkehr erschwert. Die Gemeindeverwaltung ordnet aufgrund dessen in wenigen Teilbereichen ein zusätzliches Halteverbot an.
Kategorien: Gemeinde & Bürger