17.01.2017
Fortsetzung der Artikelreihe Parkraumkonzept.
Der Gemeinderat beschloss in den Sitzungen vom 13.09.2016 und 18.10.2016 zahlreiche Änderungen zum Thema Parken. Die folgenden Änderungen im öffentlichen Parkraum werden demnächst umgesetzt.
Römerstraße (Abschnitt Königsberger Str. bis Breslauer Str.)
absolutes Halteverbot
- vor dem Parkplatz (1)
- auf der westlichen Straßenseite zwischen Königsberger Str. und Breslauer Str. (2)
- auf der östlichen Seite am Straßenrand vor den Anwesen Römerstr. 36, 38, 40 a und Heckenweg 53. (3)
- in der Breslauer Straße am nördlichen Straßenrand auf der rechten Seite vor dem Anwesen Römerstraße 73 (4)
- in der Königsberger Straße am nördlichen Straßenrand auf der rechten Seite vor dem Anwesen Römerstraße 59 a (5)
Parkplatz Römerstraße (6)
- Regulierung der Parkdauer auf 3 Stunden
- Beschränkung der Parkdauer auf Werktage in der Zeit von 08:00 bis 18:00 UhrRömerstraße Ecke Ringstraße
- absolutes Halteverbot auf der westlichen Seite am Fahrbahnstück vor den Anwesen Römerstraße 47 und 49 (7)
Ringstraße/Stadtweg:
- absolutes Halteverbot in der Ringstraße auf beiden Seiten (8)
- absolutes Halteverbot im Stadtweg auf der westlichen Seite vor den Anwesen Stadtweg 1 und 3 (9)
Stadtweg
- absolutes Halteverbot vor dem Anwesen Stadtweg 15 (10)
Erklärungen:
Absolutes Halteverbot:
Das Halten am Fahrbahnrand ist, im Gegensatz zum eingeschränkten
Halteverbot (siehe Ausgabe vom 11.11.2016) in der gekennzeichneten
Halteverbotszone verboten.
Werktage:
Montag bis einschließlich Samstag
Kategorien: Amtliche Mitteilungen