Niedernberg Niedernberg

Ortsübliche Bekanntmachung nach Art. 73 Abs. 5 BayVwVfG

13.05.2024
Ortsübliche Bekanntmachung nach Art. 73 Abs. 5 BayVwVfG

Niedernberger Wappen

Ortsübliche Bekanntmachung nach Art. 73 Abs. 5 BayVwVfG

Vollzug der Wassergesetze;

Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung für das Entnehmen und Zutagefördern von Grundwasser aus den Brunnen 8 und 9E der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 4306 und 4342 der Gemarkung Niedernberg für die öffentliche Wasserversorgung

Die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) beantragt für das Entnehmen und Zutagefördern von Grundwasser aus den Brunnen 8 und 9E der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH auf den Grundstücken Fl.-Nr. 4306 und 4342 der Gemarkung Niedernberg für die öffentliche Wasserversorgung eine wasserrechtliche Bewilligung. Es wird eine Wasserentnahme aus dem Brunnen 8 und 9E im Umfang von jeweils max. 85 l/s bzw. 7.200 m³/d bzw. 1.800.000 m³/a sowie eine Gesamtentnahmemenge aus allen Brunnen der AVG (1, 2, 3, 4E, 8, 9E und Horizontalfilterbrunnen) in Höhe von max. 615 l/s bzw. 39.600 m³/d bzw. 9.000.000 m³/a beantragt. Die Erlaubnis soll für 30 Jahre gelten.

Das Entnehmen und Zutagefördern von Grundwasser stellt einen Grundwasserbenutzungstatbestand i.S. des § 9 Abs. 1 Ziffer 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar, der einer behördlichen Erlaubnis oder Bewilligung (§ 8 WHG) bedarf. Für die von der AVG beantragte Bewilligung ist ein förmliches Verfahren nach dem Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz – BayVwVfG durchzuführen (§§ 14, 11 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz – WHG i.V.m. Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz – BayWG).

Nach Art. 73 Abs. 3 BayVwVfG liegen die vollständigen Antragsunterlagen bei der Gemeinde Niedernberg für die Dauer eines Monats vom 21.05.2024 bis 21.06.2024 zur Einsicht aus. Die Auslegung erfolgt innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Unterlagen und wird hiermit nach Art. 73 Abs. 5 BayVwVfG ortsüblich bekannt gemacht.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

1.    Die Brunnen 8 und 9E befinden sich auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 4306 und 4342 der Gemarkung Niedernberg.

2.    Die Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 21.05.2024 bis 21.06.2024 im Rathaus der Gemeinde Niedernberg, Zimmer EG 04, und im Landratsamt Miltenberg, Zimmer 164a, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten (Gemeinde Niedernberg: 06028 9744-0; Landratsamt Miltenberg, Frau Zeiler, Tel. 09371 501289).

3.    Etwaige Einwendungen sind bei der Gemeinde Niedernberg oder beim Landratsamt Miltenberg, Sachgebiet Wasserrecht, schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. (Die Abgabe der Einwendungen per einfacher E-Mail ist nicht ausreichend.)

4.    Die Einwendungen müssen spätestens 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei einer der unter 3. genannten Stellen eingegangen sein.

5.    Bei Ausbleiben eines Beteiligten beim Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

6.    Personen, die Einwendungen erhoben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden und die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

7.    Mit dem Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass das Landratsamt Miltenberg im Wege der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls geprüft hat, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist (§ 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung – UVPG – i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.3.2 zum UVPG, Art. 69 Abs. 3 BayWG) und dass diese überschlägige Prüfung ergeben hat, dass das Vorhaben nicht mit erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden ist. Auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung kann deshalb verzichtet werden. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG).

Ralf Sendelbach

Erster Bürgermeister

Anlage 01.01 Lageplan Versorgungsgebiete

Anhang Anlage 01.01-Übersichtslageplan-1

Anlage 01.02 Grundwassermessstellen

Anhang Anlage 01.02-Übersichtslageplan-Teilbereich

Anlage 02.01 Grundwassergleichen April 2003

Anlage 02.02 Grundwassergleichen Oktober 2013

Anlage 02.03 Grundwassergleichen November 2019

Anlage 02.04 Grundwasserflurabstand April 2003

Anlage 02.05 Grundwasserflurabstand Oktober 2013

Anlage 02.06 Grundwasserflurabstand November 2019

Anhang Anlage 02 Bohransatzpunkte

Anlage 03.01 Einzugsgebiet der Brunnen der AVG (Antragsmenge)

Anlage 03.02 Berechnete Bahnlinien der Brunnen der AVG (Antragsmenge)

Anhang Anlage 03 Aquiferbasis

Anlage 04.01 Übersicht WSG

Anlage 04.02 Detaillageplan

Anhang Anlage 04 Modellrandbedingungen und Finite-Elemente-Netz

Anlage 05.01 Wasserschutzgebiet Brunnen nördlich

Anhang Anlage 05.01 Klima

Anlage 05.02 Wasserschutzgebiet Brunnen südlich

Anhang Anlage 05.02 Boden

Anhang Anlage 05.03 Landnutzung

Anlage 06.01 Brunnen 1

Anlage 06.02 Brunnen 2

Anlage 06.03 Brunnen 3

Anlage 06.04 Ausbau Br 4E

Anlage 06.05 Brunnen 8

Anlage 06.06 Ausbauplan Bunnen 9 E

Anlage 06.07 Horizontalfilterbrunnen

Anlage 06.08 Bohrprofile Messstellen

Anhang Anlage 06 Berechnete Grundwassergleichen

Anlage 07 Trinkwasseranalyse 2023

Anhang Anlage 07 Kalibrierte Kf-Werte

Anlage 08 Grundwassergleichen Antragsmenge AVG

Anlage 09 Einflussbereich Naturschutz

Anlage 10.01 Forstbetriebskarte

Anlage 10.02 Standortskarte Wald

Anlage 11 Schutzgebiete nach BNatSchG

Anlage 12 Landwirtschaftl. Kooperation

Bericht Abgabe 2024-03-19

Bericht Modelldoku AVG 2024

Anschreiben LRA Miltenberg 22.03.2024

2024-04-26 Nachtrag Brunnen7E

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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