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01.08.2018
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.07.2018 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes „Südlicher Ortsrand“ Nr. 06.17 mit folgendem Text gefasst:
„Die Gemeinde Niedernberg ändert den Bebauungsplan „Südlicher Ortsrand“ unter der Nr. 06.17 für die Fl.Nr. 11300/3, Waldweg 5, dahingehend, dass eine Hinterliegerbebauung ermöglicht wird. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden. Mit dem Grundstückseigentümer wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Ziel abgeschlossen, dass dieser die Kosten des bauleitplanerischen Verfahrens übernimmt.“
Informationen über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erhalten Sie während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer OG03. Sie können sich bis einschließlich 07.09.2018 in der Gemeindeverwaltung, Zimmer OG03 zur Planung äußern.
Gemeinde Niedernberg
Niedernberg, 31.07.2018
Jürgen Reinhard
Erster Bürgermeister
Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Gemeinde & Bürger - Bauleitverfahren