20.09.2018
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.09.2018 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes „Altbaugebiet I+II“ Nr. 11.12 mit folgendem Text gefasst:
„Die Gemeinde Niedernberg ändert den Bebauungsplan „Altbaugebiet I+II“ unter der Nr. 11.12 für die Fl.Nr. 243, Hauptstraße 52, dahingehend, dass die Wohnbebauung auf der südlichen Grundstücksseite erweitert werden kann. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden. Mit dem Grundstückseigentümer wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Ziel abgeschlossen, dass dieser die Kosten des bauleitplanerischen Verfahrens übernimmt.“
Informationen über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erhalten Sie während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer OG03. Sie können sich bis einschließlich 05.10.2018 in der Gemeindeverwaltung, Zimmer OG03 zur Planung äußern.
Gemeinde Niedernberg
Niedernberg, 14.09.2018
Jürgen Reinhard
Erster Bürgermeister
Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Gemeinde & Bürger - Bauleitverfahren