12.03.2025
Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes „Nordwestlicher Ortsrand“ Nr. 05.36
Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die Änderung des Bebauungsplanes „Nordwestlicher Ortsrand“ Nr. 05.36
„Die Gemeinde Niedernberg ändert den Bebauungsplan „Nordwestlicher Ortsrand“ unter der Nr. 05.36 für die Fl.Nr. 5909 dahingehend, dass auf dem Grundstück zwei zweigeschossige Doppelhäuser mit Flachdach möglich werden. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden. Mit den Grundstückseigentümern wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Ziel abgeschlossen, dass diese die Kosten des bauleitplanerischen Verfahrens übernehmen.“
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist im folgenden Lageplan gekennzeichnet.
Informationen über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erhalten Sie während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer OG03 oder hier.
Gemeinde Niedernberg
Niedernberg, 02.03.2025
Ralf Sendelbach
Erster Bürgermeister
Kategorien: Gemeinde & Bürger - Bauleitverfahren, Gemeinde & Bürger