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Nutzung der Spielplätze und Freiflächen

20.01.2021
Nutzung der Spielplätze und Freiflächen während Corona

Liebe Eltern,

die Corona-Pandemie hat uns weiter fest im Griff. Die Kindertageseinrichtungen und Schulen sind zur Reduzierung der Kontakte geschlossen, es finden nur Notbetreuungen statt. Auch hier wird auf strikte Trennung der Gruppen geachtet. In der Grundschule besteht darüber hinaus eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Wenn sich Kinder dann zum gemeinsamen Spielen oder Bolzen auf Spielplätzen und Freiflächen verabreden, sind die Bemühungen der Einrichtungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zwecklos.

Wir bitten Sie, halten Sie sich an die Infektionsschutzbestimmungen!


Ausschnitt aus § 11 Abs. 2 der Infektionsschutzverordnung:
1Spielplätze unter freiem Himmel sind für Kinder nur in Begleitung von Erwachsenen geöffnet. 2Die begleitenden Erwachsenen sind gehalten, jede Ansammlung zu vermeiden und wo immer möglich auf ausreichenden Abstand der Kinder zu achten.“

Kategorien: Gemeinde & Bürger, Corona

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