Die Gemeinde informiert - Kommunalwahlen - Geschäftsordnung Kreistag
27.11.2019:
Der Kreistag beschließt selbst über die Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung wird alle 6 Jahre neu erlassen, da mit Ablauf der Wahlzeit des Kreistags die Geschäftsordnung des alten Kreistags außer Kraft tritt.