03.07.2018
Passives Wahlrecht bei der Landtags- und Bezirkswahl
Wer kann gewählt werden? Wer steht im Wählerverzeichnis?
Wer kann in den Landtag/Bezirkstag gewählt werden?
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person. Das bedeutet, die Person muss
· das 18. Lebensjahr vollendet haben,
· Deutsche sein und·
bei der Landtagswahl seit mindesten 3 Monaten in Bayern wohnen oder ihren gewöhnlichen
Aufenthalt in Bayern haben.
· bei der Bezirkswahl seit mindesten 3 Monaten im jeweiligen Bezirk wohnen oder ihren gewöhnlichen
Aufenthalt im jeweiligen Bezirk haben.
Die Landtags- und Bezirkswahl findet in Bayern alle 5 Jahre statt.
Der Wahlkreisvorschlag kann bis spätestens Donnerstag, den 02.08.2018 bis 13:00 Uhr, bei dem/der Wahlkreisleiter/in abgeben werden.
Der/Die Wahlkreisleiter/in hat folgende Aufgaben:
· Ausgabe der Formblättern für die Unterstützungsunterschriften
· Entgegennahme der Wahlkreisvorschläge
· Bekanntgabe der zugelassenen Wahlkreisvorschläge
· Berufung der Beisitzer/innen für den Wahlkreisausschuss
· Einberufung des Wahlkreisausschusses
· Leitung der Sitzungen
· Verantwortlich für die Stimmzettel
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
Noch 15 Wochen bis zur Wahl!
Kategorien: Gemeinde & Bürger - Wahlen