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07.11.2017
Die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Niedernberg und der Ludwig-Maria-Therese-Stiftung Niedernberg (LMT-Stiftung) über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen Kindergarten St. Cyriakus und Kindertagesstätte Sonnenschein wurde erneuert.
Trägerschaft:
Es ist grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde Kindertageseinrichtungen bereitzustellen. Niedernberg ist eine der Kommunen, bei der die Kindergärten kirchliche Träger haben.
Wir sind sehr froh darüber, dass die LMT-Stiftung die Trägerschaft der beiden Kindergärten übernimmt und in der Fachrainstraße, sowie in der Pfarrer-Seubert-Straße Kindergärten zur Verfügung stellt.
Förderung:
Kindertageseinrichtungen haben einen gesetzlichen Förderanspruch, d. h. im Gesetz (BayKiBiG) wurde festgelegt, dass sie, wenn bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden, von den Kommunen/dem Staat finanziell unterstützt werden. Dazu ist die Gemeinde Niedernberg verpflichtet. Zusätzlich zu dem gesetzlichen Förderanspruch hat die Gemeinde Niedernberg noch einer Übernahme des Betriebskostendefizits1 von 2.000 € je genehmigten Betreuungsplatz zugesagt.
Elternbeiträge:
Die minimalen Elternbeiträge für die Kindergärten wurden ebenfalls in der Vereinbarung festgelegt. Wenn Geschwisterkinder gemeinsam einen Kindergarten besuchen, erhält das erste Geschwisterkind 25 % Rabatt und das zweite Geschwisterkind 50 % Rabatt auf die Kindergartenbeiträge.
Ab sofort werden die Beiträge alle zwei Jahre automatisch angepasst, angelehnt an die Tarifanpassungen im TVöD³. Die erste Anpassung wird am 01.09.2019 erfolgen.
Kinderbetreuung:
In der Kinderbetreuung wird ein sogenannter „Betreuungsschlüssel“ festgelegt, d. h. es wird festgesetzt wie viele Betreuer/innen für die Kindergartenkinder zur Verfügung stehen4. Das ist abhängig von der Anzahl der Kinder, die in der jeweiligen Stunde im Kindergarten sind. Laut Gesetz liegt der Betreuungsschlüssel bei 1:11. Das bedeutet, dass für 11 zu betreuende Kinder eine pädagogische Fachkraft zur Verfügung steht. Durch die Vereinbarung wurde der Betreuungsschlüssel auf 1:8 gesenkt. Das heißt, dass in den Niedernberger Kindergärten für je acht zu betreuende Kinder eine Fachkraft vorgesehen ist.
Zusatzvereinbarung:
Zu beiden Kindergärten (St. Cyriakus und Sonnenschein) wurden noch Zusatzvereinbarungen geschlossen. Sollte die LMT-Stiftung einen dieser beiden Kindergärten nicht weiterführen, hat die Gemeinde Niedernberg die Möglichkeit, das Grundstück, sowie die Kindergartengebäude und das Schwesternhaus in der Fachrainstr. auf Verlangen zu kaufen, um in einem solchen Fall die Kinderbetreuung weiterhin zu gewährleisten.
1 Betriebskostendefizit ist der Verlust, den die Kindergärten bzgl. ihrer Betriebskosten machen. Also der Unterschied zwischen den Ausgaben für die Betreuung (Personalkosten und Verbrauchsmaterial, wie z. B. Windeln) und den Einnahmen durch die gesetzliche Förderung nach BayKiBiG und den Elternbeiträgen.
² Das letzte Kindergartenjahr wird mit 100 € je Kind bezuschusst. Es ist für die Eltern kostengünstiger, da die Kosten zum Teil übernommen werden.
³ TVöD ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Hier wird festgelegt was die Beschäftigten je nach ihrer Arbeitsstelle an Geld bekommen.
4 Es gibt Kindergartenkinder, die aufgrund eines erhöhten Betreuungsbedarfes z. B. wie zwei Kinder angerechnet werden. Sollte ein Kind mit erhöhtem Bedarf in der Gruppe sein, werden weniger als 8 Kinder betreut.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
Kategorien: Amtliche Mitteilungen