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21.06.2018
Am 14. Juni 2018 fand die abschließende Beratung im Landtag über die Änderung des Kommunalabgabengesetzes statt.
Diese Neuerung regelt die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.
Daraufhin hat der Beauftragte des Volksbegehrens „Straßenausbaubeiträge abschaffen“ dem Staatsministerium des Innern und für Integration mitgeteilt, dass auf die Durchführung dieses Volksbegehrens verzichtet wird.
Somit findet das Volksbegehren nicht statt.
Kategorien: Amtliche Mitteilungen