13.01.2021
Neuerungen seit dem 01.01.2021
- Änderung der Personalausweisgebührenverordnung
Die Personalausweisgebühr für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 24. Lebensjahr vollendet haben, hat sich auf 37 Euro erhöht. Für Personen unter 24 Jahren ist die Gebühr unverändert, bei 22,80 Euro, geblieben. - Die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen ist auf ein Jahr reduziert worden. Da der Kinderreisepass keinen elektronischen Chip enthält, wurde er den europarechtlichen Sicherheitsstandards angepasst. Unverändert geblieben ist, dass der Kinderreisepass längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres ausgestellt werden kann (Gebühr: 13,00 €). Wie bisher kann der Kinderreisepass während der Gültigkeitsdauer mehrmals verlängert werden, jeweils für ein Jahr (Gebühr 6,00 Euro). Bei jeder Verlängerung muss ein aktuelles Lichtbild vorgelegt werden.
- Neu eingeführt wurde die eID-Karte für Unionsbürger. Die Gebühr beträgt 37 Euro.
Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Schüßler (Tel. 9744-29) oder Frau Bieber (Tel. 9744-16).
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