22.07.2020
Die damit verbundene Tatsache, dass dadurch bedingt die Menschen sich auf das restliche Seengebiet verlagern und Ausweichmöglichkeiten gesucht werden, bedeutet nicht, dass die örtlichen Regelungen nicht mehr gelten.
Bitte beachten Sie:
Gesetze, Satzungen und Verordnungen sind dafür da, dass man sie einhält.
Wir möchten nochmals explizit auf die Satzung für die Nutzung der Freizeiteinrichtung Niedernberger Seenplatte hinweisen.
Für die Niedernberger Seenplatte gibt es etliche Regelungen, die u. a. besagen, wo man schwimmen darf, dass Wasserpfeifen nicht genutzt werden dürfen, laute Musik verboten ist, offene Feuerstellen und das Grillen untersagt sind oder auch das Verunreinigen der Flächen durch Wegwerfen oder Liegenlassen von Gegenständen nicht erlaubt ist.
Die Satzung hat trotz der Sperrung des HonischBeachs Bestand. Die Satzung wird auch weiterhin vollzogen. Verstöße gegen die Satzung können mit Geldbuße bis zu 2.500 € belegt werden.
Durch die Sperrung des großen Parkplatzes ist es am Seegebiet nicht möglich ordnungsgemäß zu parken. Parkverstöße werden überwacht und nach der StVO geahndet.
Die komplette Satzung kann auf unserer Homepage eingesehen werden.
Den Ursprungsartikel finden Sie hier.
Kategorien: Freizeit & Tourismus, Gemeinde & Bürger