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HonischBeach – bitte beachten!

26.06.2019
Der Gemeinderat hat die unterschiedlichen alten Satzungen aufgehoben und in einer neuen Satzung zusammengefasst. Weiterhin wurden vereinzelt Klarstellungen und Neuregelungen vorgenommen.

Die neue Satzung tritt aufgrund eines Veröffentlichungsfehlers erst am 08.07.2019 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden Vergehen gegen die neue Satzung geahndet.

Ziel der neuen Satzung ist, eine einheitliche Satzungsgrundlage zu schaffen und die bisher gemachten Erfahrungen einfließen zu lassen und um Nutzungskonflikte zu vermeiden.

Die Regelungen, die größtenteils schon die vergangenen Jahre galten, finden Sie im Folgenden zusammen gefasst.

In den letzten Jahren hat sich der Bereich im Süden des Surfsees (Hotelsee) zu einem „Hundebadestrand“ entwickelt. Diese Zone ist jedoch als naturnahe Flachwasserzone für die Laichbereiche der Fische und als feucht-trockener Biotopbereich angelegt worden und soll geschützt werden. Hunde sind auf der Liegewiese und auf dem Spielplatz am HonischBeach weiterhin nicht erlaubt. Im restlichen Seengebiet sind die Hunde auch künftig kontrolliert an der Leine zu führen.
Um Tierbesitzern in der Zukunft dennoch eine Möglichkeit zu geben ihre Tiere ins kühle Nass zu lassen, wurde als Alternative am südlichen Ufer des Silbersees ein größerer Tierbadebereich zugewiesen. In diesem können auch Hunde ohne Leine kontrolliert baden gehen (siehe brauner Abschnitt).

Das Parken ist auch weiterhin ausschließlich auf dem Parkplatz des HonischBeachs sowie – sollte dieser nicht aufgrund Veranstaltungen gesperrt sein – auf dem Parkplatz der Hans-Herrmann-Halle möglich.
Das Befahren und Parken von Kraftfahrzeugen ist nur mit Parkausweis für Angler und Segler erlaubt (siehe lila gekennzeichnete Bereiche).

Weiterhin sind im gesamten Seengebiet offene Feuerstellen, Grillen, Wasserpfeifen, laute Musik, Werbung und das Campen verboten.
Sportliche Aktivitäten sind auf den dafür vorgesehenen Flächen zu konzentrieren.
Abfälle, inklusive Zigaretten sind in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen oder mitzunehmen.
Das Nacktbaden ist nur im vorgesehenen Bereich (siehe gelber Abschnitt) erlaubt.

Die Satzung für die Nutzung der Freizeiteinrichtung Niedernberger Seenplatte sowie aktuelle Informationen zur Wasserqualität finden Sie auf www.niedernberg.de (Freizeit & Tourismus – HonischBeach/Seengebiet)

 

Kategorien: Freizeit & Tourismus

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