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27.05.2020
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Niedernberg für das Haushaltsjahr 2020
Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Gemeinde Niedernberg
für das Haushaltsjahr 2020
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 31.03.2020 die untenstehende Haushaltssatzung 2020 samt ihren Anlagen gemäß Art. 65 Abs. 1 GO beschlossen. Der Haushalt enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (Art. 67 Abs. 4, 71 Abs. 2 GO). Das Landratsamt hat mit Schreiben vom 12.05.2020, eingegangen am 20.05.2020, mitgeteilt, dass sich keine Beanstandungen der Haushaltssatzung mir ihren Anlagen in der rechtsaufsichtlichen Prüfung ergeben haben. Die Haushaltssatzung wird hiermit nach Art. 65 Abs. 3 Satz 2 und Art. 26 Abs. 2 GO amtlich bekanntgemacht.
Der Haushalt steht gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 auf der Homepage der Gemeinde Niedernberg zur Verfügung; weiterhin kann er während der Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Niedernberg, Hauptstraße 54, eingesehen werden.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan
der Gemeinde Niedernberg, Landkreis Miltenberg,
für das Haushaltsjahr 2020
Auf Grund Artikel 63 ff. Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Niedernberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der ordentliche Erträge 13.689.769 €
dem Gesamtbetrag der ordentliche Aufwendungen 15.259.626 €
dem Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit (ordentlichen Ergebnis) -1.569.857 €
dem Gesamtbetrag der Finanzerträge 40.000 €
dem Gesamtbetrag der Finanzaufwendungen 17.146 €
dem Finanzergebnis 22.854 €
dem Gesamtbetrag der außerordentliche Erträge 1.950.000 €
dem Gesamtbetrag der außerordentliche Aufwendungen 0 €
dem außerordentlichen Ergebnis 1.950.000 €
dem Saldo (Jahresergebnis) von 402.997 €
2. im Finanzhaushalt
dem Gesamtbetrag an Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 15.210.256 €
dem Gesamtbetrag an Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 13.262.133 €
dem Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.948.123 €
dem Gesamtbetrag an Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 662.682 €
dem Gesamtbetrag an Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 10.287.000 €
dem Saldo aus Investitionstätigkeit -9.624.318 €
dem Gesamtbetrag an Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 €
dem Gesamtbetrag an Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 38.850 €
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit -38.850 €
dem Saldo (Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag) -7.715.045 €
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) sind nicht vorgesehen.
§ 3
Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen beziehungsweise Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), sind nicht vorgesehen.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer | ||
a. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v.H. | |
b. für die Grundstücke (B) | 300 v.H. | |
2. Gewerbesteuer | 320 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.500.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.
Niedernberg, den 25.05.2020
gez. Jürgen Reinhard
Erster Bürgermeister
Kategorien: Gemeinde & Bürger, Amtliche Mitteilungen