16.02.2024
Aufgrund von kritischen Nachfragen von Bürger*innen bei der Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinde Niedernberg, dem Landratsamt Miltenberg, stellt die Gemeindeverwaltung Nie-dernberg hiermit klar, dass die Wortwahl bei den Bekanntmachungen, dem Stimmzettel, etc. der aktuellen Rechtslage entspricht. Ein Gendern entspräche nicht den derzeit gültigen Gesetzen.
Die Rechtsaufsichtsbehörde erteilte bei einer Anfrage eine widersprüchliche Auskunft, dies wird hiermit, nach Rücksprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde, berichtigt.
Hintergrund:
Im Jahr 2023 wurden die Gemeindeordnung sowie das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz in eine geschlechtergerechte Sprache gefasst. Die Gemeinde- und Landkreiswahlordnung sowie die Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung müssen noch entsprechend geändert werden, dies ist seitens des Gesetzgebers beabsichtigt, jedoch bisweilen noch nicht erfolgt. Grundlage für die Bürgermeisterwahl 2024 sind die derzeit gültigen Rechtsgrundlagen. Unter anderem ist § 101 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung zu entnehmen, dass die Muster der Bekanntmachungen, Wahlschein, Stimmzettel, etc. Bestandteil der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung sind. Sie sind verbindlich. Die Muster wurden entsprechend als Grundlage herangezogen, eine geschlechtergerechte Sprache ist hierin nicht angewandt. Eine Veränderung der Muster würde die Wahl angreifbar machen.
Gemeinde Niedernberg, Wahlamt
Kategorien: Pressemitteilung Gemeinde Niedernberg