22.01.2025
In nächster Zeit stellt Ihnen die Gemeindeverwaltung in einer Informations-Reihe die Bestattungsmöglichkeiten auf dem Niedernberger Friedhof vor.
In der Auslage im Rathaus (Windfang) liegen Flyer über die möglichen Grabarten zur Mitnahme aus.
Information Urnengrabfeld
Zunächst einige erste Informationen zur neusten Abteilung, dem Urnengrabfeld. Im Folgenden Hinweise zur Grabpflege der dort vorhandenen Grabarten. Nähere Informationen folgen noch im Rahmen der Serie.
- Urnenerdgräber: Anpflanzungen, Kerze, etc. möglich
- Kissensteingräber: Kerzen ausschließlich auf gemeinschaftlichen Abstellflächen; an kirchlichen Feiertagen, Geburts- und Sterbetag des Verstorbenen kleiner Blumenschmuck auf der Grabstelle (spätestens nach vier Wochen zu entfernen)
- Baumgräber: Kerzen ausschließlich auf gemeinschaftlichen Abstellflächen; an kirchlichen Feiertagen, Geburts- und Sterbetag des Verstorbenen kleiner Blumenschmuck auf der Grabstelle (spätestens nach vier Wochen zu entfernen)
- Flussgräber: Kerzen ausschließlich auf gemeinschaftlichen Abstellflächen; an kirchlichen Feiertagen, Geburts- und Sterbetag des Verstorbenen kleiner Blumenschmuck ausschließlich auf gemeinschaftlicher Abstellfläche (spätestens nach vier Wochen zu entfernen)
- Kavernengräber: Kerzen ausschließlich auf gemeinschaftlichen Abstellflächen; an kirchlichen Feiertagen, Geburts- und Sterbetag des Verstorbenen kleiner Blumenschmuck ausschließlich auf gemeinschaftlicher Abstellfläche (spätestens nach vier Wochen zu entfernen)
Abstellflächen sind die innerhalb des Urnengrabfeldes gepflasterten Flächen am Wegesrand. Der bei Beisetzungen abgelegte Blumenschmuck, Kränze, usw. sind auf ein Minimum zu beschränken. Spätestens vier Wochen nach der Beisetzung sind diese zu entfernen. Bei den Fluss- und Kavernengräbern sind die gemeinschaftlichen Abstellflächen hierfür zu nutzen.
Die Grabrechtsinhaber werden hierüber bei Graberwerb informiert und werden nun auch nochmals persönlich in Kenntnis gesetzt.
Kategorien: Gemeinde & Bürger